E-Rechnungspflicht

Dringende Information zur E-Rechnungspflicht ab 2025 – Handlungsbedarf für alle B2B-Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) im B2B-Bereich in Kraft. Diese neue Regelung betrifft alle inländischen Unternehmen, die steuerbare Lieferungen und Leistungen erbringen. Das Ziel ist es, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Effizienz der Rechnungsprozesse zu steigern. Wir möchten Sie frühzeitig über diese bedeutenden Änderungen informieren und Ihnen dringend ans Herz legen, sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Was bedeutet das für Sie?
Ab 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Rechnungen müssen in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden. PDF-Rechnungen oder eingescannte Dokumente gelten nicht als E-Rechnungen und erfüllen die neuen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr.

Übergangsfristen und Fristen zur Umsetzung
Für die Ausstellung von E-Rechnungen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2027. Ab 2028 dürfen Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form ausgestellt und übermittelt werden. Es ist jedoch ratsam, bereits jetzt zu handeln, um bösen Überraschungen und möglichen Komplikationen vorzubeugen.

Warum ist Handlungsbedarf so dringend?
Neben den rechtlichen Vorgaben bietet die Umstellung auf E-Rechnungen erhebliche Vorteile: Sie senken die Kosten für Papier, Porto und Archivierung, reduzieren Fehlerquellen und verbessern die Effizienz Ihrer Buchhaltung. Gleichzeitig ist die technische Umsetzung jedoch nicht zu unterschätzen: Buchhaltungs- und Rechnungssysteme müssen überprüft und ggf. angepasst werden, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Unser Angebot: Unterstützung bei der Umstellung
Um den Übergang für Sie möglichst reibungslos zu gestalten, bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung an. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Prozesse und Systeme auf die neuen Vorgaben auszurichten und beraten Sie zu den notwendigen Schritten, um fristgerecht startklar zu sein.

Nächste Schritte
Nutzen Sie jetzt die verbleibende Zeit und setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gemeinsam analysieren wir Ihre aktuellen Rechnungsprozesse und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung, damit Sie ab dem 1. Januar 2025 sicher aufgestellt sind.

Damit Sie einen kleinen Eindruck davon bekommen, wie die Umstellung auf E-Rechnung funktioniert, können Sie sich gerne die Präsentation oder das Servicevideo der Datev ansehen. 

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Kontaktieren Sie uns noch heute unter info@marx-jansen.de, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und die Weichen für eine erfolgreiche Umstellung auf die E-Rechnung zu stellen.

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