Was Sie jetzt beachten müssen

Grundsteuerreform

Jahrzehntelang passierte nichts bei der Grundsteuer. Doch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 muss die Politik bis 2025 diese Steuer komplett reformiert haben. Und der erste große Schritt passiert noch in diesem Jahr: Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer:innen müssen im Jahr 2022 eine Steuererklärung für ihr Eigentum machen.

Warum gibt es die

Grundsteuerreform?

Die Grundsteuer war laut Bundesverfassungsgericht in der bisherigen Form verfassungswidrig. Gleichartige Grundstücke müssen auch gleich bewertet werden. Ist dies nicht der Fall, verstößt man gegen das Gebot der Gleichbehandlung im Grundgesetz. Und genau das war bislang der Fall.

Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer knüpfte noch an Einheitswerte aus den Jahren 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer) an. Dadurch ergaben sich erhebliche Unterschiede bei der Bewertung der Grundstücke. Dieser festgestellte Wert, früher Einheitswert wurde bisher für Zwecke der Festsetzung Grundsteuer und somit deren Höhe herangezogen. Die Folge ist, dass sich die Grundsteuerzahlung von den echten Grundstücks- oder Immobilienwerten völlig losgelöst hat.

Wir beraten Sie gerne

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Was sich für Eigentümer ändert

Was bedeutet das
konkret für mich?

Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzen, müssen Sie in diesem Jahr ab Juli eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ beim Finanzamt abgeben. Die Abgabefrist der Erklärungen endet zum 31.10.2022.

Wir helfen Ihnen gerne!

Und wie können wir Sie unterstützen?

Wir haben bereits jetzt alles in die Wege geleitet, um Ihre Bewertung schnell, fristgerecht und kostengünstig zu erledigen. Da das Finanzamt eine rein elektronische Übermittlung vorschreibt, bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Erstellung über eine moderne und interaktive Anwendung durchführen. So behalten Sie jederzeit den Überblick und ersparen sich wertvolle Zeit und unnötige Papierwege.

Unsere Mandanten erhalten hierzu auch nochmal ein persönliches Informationsschreiben.

Über diesen Link können Sie uns direkt die ersten Daten in einem geschützten Onlineformular übermitteln.

Wir unterstützen Sie Gerne!