Das Wichtigste, Januar 2022

Am 24.11.2021 haben sich das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium auf die Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen und des Kurzarbeitergeldes geeinigt.
Arbeitgeber müssen ab dem 1.1.2022 die Steuer-IDs ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln.Nach den  Vorschriften  des  Umsatzsteuergesetzes (UStG) muss  der  Unternehmer ein Doppel  der  Rechnung,  die  er  selbst oder ein Dritter in  seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, sowie alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein  Dritter ausgestellt  hat, 10 Jahre  aufbewahren. Mit  Schreiben  vom  29.10.2021 präzisierte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die steuerliche Vereinfachungsregelung beim Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen (mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW/kWp) und vergleichbarer Blockheizkraftwerke (mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW/kWp).
Mängel und Ungenauigkeiten in den Fahrtenbüchern führen immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den betroffenen Unternehmern und der Finanzverwaltung. Sofern keine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben vorliegt, kann da Finanzamt die 1-%-Regelung anwenden, welche sich meistens zu Ungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt. Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt.
Aufgrund  der  noch  immer andauernden Pandemie, werden die  Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 01.01.2022 nicht neu festgesetzt. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilte, gelten noch immer die Inhalte des BMF-Schreibens vom 03.12.2020 als maßgeblich. 

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