Um die Wirtschaft wieder anzukurbeln, wurde von der Bundesregierung am 12.06.2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket beschlossen. Die befristete Absenkung der Umsatzsteuer spielt dabei eine zentrale Rolle. Diese führt bei fast allen Unternehmen aufgrund der kurzen Vorlaufzeit zu enormen Herausforderungen. Ein Grund für uns, Sie über den aktuellsten Stand zu informieren:
Welcher Steuersatz? Ab wann?
Der reguläre Steuersatz wird von 19% auf 16% reduziert. Der ermäßigte Steuersatz, der u.a. auf eine Vielzahl von Grundnahrungsmittel, Hygieneartikel sowie öffentliche bzw. kulturelle Dienstleistungen angewendet wird sinkt von 7% auf 5%.
Konkret bedeutet das für Sie:
- bei allen Lieferungen, die Sie nach dem 30.06.2020 an ihre Kunden versenden oder befördern lassen oder
- bei Dienstleistungen, die Sie nach dem 30.06.2020 erbringen
…ist der reduzierte Steuersatz anzuwenden. Das Ganze ist befristet bis zum 31.12.2020.
Besonderheit in der Gastronomie und bei Cateringbetrieben
Im Rahmen des bereits am 05.06.2020 beschlossenen ersten Corona-Steuerhilfegesetzes ist der Steuersatz für die Abgabe von Speisen bei Restaurant- oder Imbissbesuchen sowie die verzehrfertige Zubereitung von Speisen (bspw. Cateringunternehmen, Bäcker- und Metzgereien) für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 auf den ermäßigten Steuersatz (zur Zeit 7%) abgesenkt worden. Das jetzt aufgelegte Konjunkturpaket führt somit im Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020 zu einer weiteren Absenkung um 2%-Punkte auf den dann temporär gültigen Steuersatz von 5%.
Dauerrechnungen wie Leasing-, Miet- und Pachtverträge
Bei Dauerrechnungen handelt es sich um Leistungen die über einen längeren Zeitraum erbracht werden und vorab vereinbart sind. Hierzu zählen insbesondere Miet-/Pachtverträge aber auch Gas- und Stromlieferverträge sowie Wartungs- und Telekommunikationsverträge. Der jeweilige Abrechnungszeitraum definiert eine abgrenzbare Teilleistung in diesem Vertrag. Deshalb gelten für die Teilleistungen ab dem Abrechnungszeitraum Juli 2020 die abgesenkten Steuersätze befristet bis zum 31. Dezember 2020.
Kassen-/Fakturierungssystem
Setzten Sie sich bereits jetzt mit Ihrem Kassenaufsteller oder Systempartner in Verbindung und klären Sie wie und ab wann ein Update zur Einrichtung auf die abgesenkten neuen Steuersätze für Ihre Kassen- oder Fakturierungsprogrammen zur Verfügung steht.
Nähere Infos erhalten unsere Mandanten in Kürze in einem separaten Mandantenrundschreiben.
Sie haben weitere Fragen? Fragen Sie Ihre Experten bei Marx & Jansen!